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unser Schulungsraum
Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer sind
- die theoretische Ausbildung,
- die Flugausbildung,
- die Erfolgreiche Teilname an einer Ausbildung in Sofortmassnahmen am Unfallort.
Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschliesslich
Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des
Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
- Navigation,
- Meteorologie,
- Aerodynamik,
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
- Verhalten in besonderen Fällen,
- menschliches Leistungsvermögen.
Die Flugausbildung umfasst mindestens 35 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener Muster
mit einer Höchstabflugmasse bis zu 750kg, davon Alleinflug davon 10 Stunden
Alleinflugzeit. Wird die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, ermässigt
sie sich auf 30 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.
Bei Erwerb der PPL A nach JAR-FCL zusätzlich 10 Stunden Funknavigation.
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